VeloOffice

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, nur für Unternehmer

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Software „VeloOffice“ zwischen Paul Ernst Bike Werk (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden.

(2) VeloOffice wird ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen angeboten. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, als Unternehmer zu handeln. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistung

(1) Der Anbieter stellt VeloOffice als Software über das Internet bereit (Software as a Service): Verwaltung von Kunden, Fahrrädern, Angeboten, Aufträgen, Rechnungen, Ausgaben, Belegen und Lager sowie Auswertungen und Exporte. Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus der Anwendung zum Zeitpunkt der Nutzung.

(2) VeloOffice ist ein Werkzeug. Es ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für die steuerliche und rechtliche Richtigkeit seiner Rechnungen, Buchungen und Erklärungen bleibt der Kunde verantwortlich. Der Anbieter empfiehlt, die Einstellungen (z. B. Kontenzuordnung für DATEV) mit dem Steuerberater abzustimmen.

(3) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und ändern, solange die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben.

(4) Das Kassenbuch steht nur zur Verfügung, wenn der Anbieter es freigeschaltet hat. Es arbeitet mit der Cloud-TSE der fiskaly GmbH; den Vertrag mit fiskaly schließt der Kunde selbst ab und trägt die Kosten. Die Mitteilung der Kasse an das Finanzamt (§ 146a Abs. 4 AO), die Belegausgabe und der Tagesabschluss obliegen dem Kunden.

§ 3 Vertragsschluss und Testphase

(1) Mit der Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag zustande. Die ersten 14 Tage sind kostenlos (Testphase). Die Testphase endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Ein kostenpflichtiges Abonnement schließt der Kunde ab, indem er in der Anwendung ein Abo abschließt und die erste Zahlung freigibt.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gilt der bei Abschluss des Abonnements in der Anwendung angezeigte Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig und wird über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. eingezogen. Der Kunde erhält für jede Zahlung eine Rechnung als E-Rechnung.

(3) Schlägt eine Zahlung fehl, bleibt die Software noch 7 Tage voll nutzbar. Danach kann der Kunde seine Daten weiter einsehen und exportieren, aber nichts Neues anlegen, bis die Zahlung erfolgt ist.

(4) Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform zum Beginn eines Abrechnungszeitraums ändern. Der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten zum Ende des jeweils bezahlten Monats gekündigt werden. Der Kunde kann in der Anwendung kündigen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfälle des Internets oder höhere Gewalt).

(2) Der Anbieter sichert die Daten täglich verschlüsselt an einem zweiten Ort.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, nutzt die Zwei-Faktor-Anmeldung und vergibt Zugänge an Mitarbeiter und Steuerberater nur im nötigen Umfang.

(2) Der Kunde lädt keine rechtswidrigen Inhalte und keine Schadsoftware hoch.

(3) Der Kunde prüft die von VeloOffice erzeugten Dokumente vor dem Versand in angemessenem Umfang.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit der Kunde in VeloOffice personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Daten seiner Kunden und Mitarbeiter), handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter. Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit diesen AGB abgeschlossen wird und Bestandteil des Vertrags ist.

§ 9 Daten des Kunden, Aufbewahrung und Vertragsende

(1) Die Daten gehören dem Kunden. Er kann sie jederzeit, auch im Nur-Lesen-Modus, vollständig exportieren (Rechnungen, Belege, Berichte als ZIP sowie DATEV-Export).

(2) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. nach § 147 AO und § 257 HGB) treffen den Kunden. VeloOffice ersetzt keine eigene Archivierung nach Vertragsende.

(3) Nach Ende des Vertrags bleiben die Daten 90 Tage lesbar und exportierbar. Der Anbieter weist vorher per E-Mail auf die Löschung hin. Danach werden die Daten gelöscht, soweit der Anbieter sie nicht selbst aufbewahren muss (z. B. eigene Rechnungen an den Kunden). Der Kunde kann die Löschung auch vorzeitig in der Anwendung veranlassen.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei regelmäßigem Export durch den Kunden entstanden wäre.

§ 11 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter teilt Änderungen dieser AGB mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde stimmt der neuen Fassung in der Anwendung zu oder kann zum Wirksamwerden kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Overath).

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anbieter

Paul Ernst Bike Werk
Inhaber: Paul Ernst
Herchenbachstr. 15
51491 Overath

Fassung vom 2026-10-30