VeloOffice

Technische und organisatorische Maßnahmen (Anlage 1 zum AVV)

Die folgenden Maßnahmen sind in VeloOffice umgesetzt (Art. 32 DSGVO). Punkte in eckigen Klammern betreffen den Serverbetrieb und werden mit dem Start ergänzt.

1. Vertraulichkeit

2. Integrität

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

Fassung vom 2026-10-30